Eintritt in höhere Klassen des Gymnasiums:
Die Anmeldung für den Eintritt in eine höhere Klasse hat bis zum 1. Mai 2009 zu erfolgen.
Geprüft wird in den Promotionsfächern der vorangehenden Klasse. Auskunft erteilen die Prorektorate der Kantonsschule am Burggraben
Für den Eintritt in das Gymnasium muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. .
1. Termine
Die Anmeldungen zu den Prüfungen sind bis Dienstag, 3. Februar 2009 dem Rektorat der Kantonsschule am Burggraben einzureichen
Montag, 9. März 2009 08.00 - 08.30 Uhr Begrüssung in der Aula Neubau 08.00 - 11.45 Uhr Deutsch schriftlich 13.30 - 15.00 Uhr Mathematik Teil I
Dienstag, 10. März 2009 08.00 - 09.40 Uhr Französisch schriftlich 10.10 - 11.40 Uhr Mathematik II 13.30 - 14.50 Uhr Latein schriftlich
Mittwoch, 11. März 2009 und Donnerstag, 12. März 2009 mündliche Prüfungen Deutsch und Französisch
2. Prüfungsanforderungen der Maturitätslehrgänge Aufnahmeprüfung 2009 für den Eintritt in die 1. Klasse des Gymnasiums:
Für die vollständige und verbindliche Aufzählung verweisen wir auf die entsprechende Broschüre des Bildungsdepartements. Diese ist im Schulsekretariat der Kantonsschule erhältlich.
Schriftlich wird in den folgenden Fächern geprüft: – für alle Schwerpunktfächer: Deutsch, Französisch, Mathematik I und Mathematik II – für das Schwerpunktfach Latein: Deutsch, Latein, Französisch, Mathematik I und Mathematik II
Mündlich wird in den Fächern Deutsch und Französisch geprüft. Für die Schwerpunktfächer Musik und Bildnerisches Gestalten findet zusätzlich eine Eignungsabklärung statt.
Deutsch Grundlage: Lehrplan der Volksschule des Kantons St.Gallen (Oberstufe, Teilbereich Deutsch). Besonderes Gewicht wird auf die folgenden Grobziele aus den fünf Lernbereichen (Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben, Reflexion) gelegt: – Texte sinngebend, fliessend und mit deutlicher Aussprache lesen – Informationen aus verschiedenen Medien selbstständig entnehmen, verarbeiten und kritisch interpretieren – sich eine eigene Meinung zu Gehörtem (oder Gelesenem) bilden und diese begründen – aus mündlichen (oder schriftlichen) Äusserungen selbstständig das Wesentliche erfassen und wiedergeben – durch Argumentieren und Appellieren andere zum Nachdenken bewegen – eigenes Verhalten, persönliche Meinung, Gefühle und Interessen darlegen und begründen – stufengemässe Texte zusammenfassen und interpretieren; Werthaltungen und Rollenbilder in Texten erkennen – Gelesenes und Beobachtetes, eigene Erlebnisse, Vorstellungen und Gedanken mündlich und schriftlich darstellen – Bezug von Gelesenem auf den persönlichen Lebensbereich – Texte situationsangemessen und adressatengerecht formulieren: Erzählungen, freie Texte; Berichte, Beschreibungen; Anweisungen; Zusammenfassungen; Briefe – Texte gezielt planen, entwickeln und systematisch überarbeiten – Regeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung anwenden
Grundsätzlich gelten die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung. Die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende wurden von der Verbindlicherklärung ausgenommen. Fehler in diesen Bereichen werden nicht bewertet.
– Wörter und Sätze verändern; Wirkungen kritisch überprüfen und Varianten entwickeln – diskriminierendes Sprachverhalten erkennen, Wirkungen aufzeigen und Alternativen entwickeln – den Wortschatz im thematischen Zusammenhang anwenden – zwischen Grundbedeutung und kontextabhängigen Bedeutungen unterscheiden – Sätze durch Klang-, Erweiterungs-, Weglass-, Ersatz- und Verschiebeproben auf bestimmte Wirkungen hin untersuchen und verändern – die fünf Wortarten gemäss den im Lehrplan (S. 45) vorgegebenen Kriterien bestimmen 20 – die im Lehrplan (S. 45) vorgegebenen Satzglieder bestimmen; Umfang und Anzahl von Satzgliedern mittels Verschiebeproben bestimmen – in den Bereichen Indikativ/Konjunktiv, direkte/indirekte Rede sowie Satzarten wird kein Theoriewissen geprüft
Beim Aufsatz darf ein Rechtschreibewörterbuch verwendet werden; es wird von der Mittelschule nicht zur Verfügung gestellt und ist von den Kandidatinnen und Kandidaten mitzubringen.
Französisch Grundlage: Lehrplan der Volksschule des Kantons St.Gallen (Teilbereich Französisch, Sekundarschule). Besonderes Gewicht wird in der mündlichen und schriftlichen Aufnahmeprüfung auf die folgenden Grobziele gelegt: – einfachen Gesprächen folgen – auf Impulse reagieren – einfache Abläufe erfragen und erklären – Sachverhalte darstellen und Erlebnisse erzählen – einfache unbekannte Texte verständlich vorlesen und in eigenen Worten wiedergeben – Texte mit Hilfe von Vorgaben und nach eigenen Ideen verfassen – grammatische Begriffe gemäss Lehrplan (S. 67 und entsprechend dem vorgegebenen Programm im gültigen Lehrmittel) verstehen und anwenden
Es gelten als verbindlicher Prüfungsstoff die Unités 1– 8 des Lehrmittels ENVOL. Es wird auch der erweiterte Lernwortschatz (im Schülerbuch grau unterlegt) vorausgesetzt. Die Aufnahmeprüfung besteht aus: 1. Verstehen (Hörtest/Textverständnis) 2. Schreiben (freie Textproduktion/Grammatik/Wortschatz) 3. Sprechen (mündliche Prüfung im bisherigen Rahmen) Es findet kein Diktat statt.
Im Sinn des Lehrmittels werden die Fragen im Bereich «Verstehen» grundsätzlich auf Deutsch gestellt und sind auf Deutsch zu beantworten. Multiple-choice-Aufgaben werden hingegen auf Französisch gestellt. Der Wortschatz der Module ist nicht Bestandteil der Aufnahmeprüfung. Die Prüfungsaufgaben setzen jedoch die Arbeit mit den Modulen absolut voraus, da dort Hör- und Leseverständnis sowie freie Textproduktion vertieft werden. Grundsätzlich werden die unter «Ce que j’ai appris» in jedem Modul erwähnten Arbeitstechniken als verbindlich betrachtet. Bis Ende der 2. Sekundarklasse (Zeitpunkt des Übertritts ins Gymnasium im Sommer 2009) muss Unité 10 behandelt sein
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